Auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Bedeutung der Bodenbiodiversität benennt das Positionspapier vier zentrale Empfehlungen für die Ausgestaltung des EU-Bodenschutzgesetzes.
1. Die gesetzliche Definition zur Bodengesundheit muss auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und die funktionellen biologischen Eigenschaften des Bodens miteinbeziehen.
2. Es braucht ein flächendeckendes System zur Überwachung der Bodengesundheit, das die Funktionsweisen der Bodenbiodiversität einbezieht.
3. Standortbezogene Bodengesundheits-Zielgrößen in der Landwirtschaft sind essentiell, um die kontinuierliche Bodenentwicklung sichtbar zu machen und gezielte Regulierungs- und Fördermaßnahmen zu ermöglichen.
4. Bodengesundheitsbezirke sollten nicht allein anhand von Verwaltungszuständigkeiten definiert werden, sondern auch anhand ihrer Boden- und Klimabedingungen. Dies ermöglicht Lösungsansätze über Landesgrenzen hinaus und kann die europäische Integration zu einer regionalen kreislauffähigen Bioökonomie fördern.