gesetz zur wiederherstellung der natur

Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Gestern war ein bedeutsamer Tag für Europa: Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur wurde (mit knapper Mehrheit) verabschiedet. Mir scheint das wirklich ein Meilenstein (habe mich bisher aber nicht viel damit beschäftigt), weil nicht nur anerkannt wird dass wir da ein Riesen-Problem haben mit dem Verlust der Artenvielfalt, sondern der EU, den Ländern, der Gesellschaft auferlegt wird, auch wirklich was dagegen zu tun. Und das wird, in meinen Augen, „uns“, die wir uns für aufbauende Formen der Landnutzung (Land-, Forst-, Wasserwirtschaft und Siedlung) engagieren, Unterstützung geben und sicherlich auch finanzielle Anreize schaffen, die unsere Aktivitäten und die der Landbewirtschafter helfen werden (und diese Wende muss sogar schnell erfolgen, denn die Ziele sind für 2030 (!!!) formuliert).

Im Gesetz vorgesehene neue verbindliche Ziele:

  • Wiederherstellung von durch die EU-Naturschutzvorschriften geschützten Lebensräumen und Arten
  • Umkehr des Rückgangs von Bestäubern bis 2030
  • kein Nettoverlust an städtischer Grünfläche bis 2030 und eine Baumüberschirmung von mindestens 10 % in europäischen Städten
  • Verbesserung der biologischen Vielfalt von landwirtschaftlichen Flächen, z. B. für Wiesenschmetterlinge, Feldvögel, Landschaftselemente mit großer Vielfalt
  • Wiederherstellung entwässerter Torfmoore
  • gesündere Wälder mit größerer biologischer Vielfalt mindestens 25.000 frei fließende Flusskilometer bis 2030
  • Wiederherstellung von Seegraswiesen und Meeresböden

Also, auf geht’s zur Regeneration!

Posted by Stefan in Allgemein, 1 comment