Umbruch von Grasbeständen im Ackerbau nach 5 Jahren möglich

Wichtige Information: In der landwirtschaftlichen Praxis wurden in den letzten Jahren (Klee-)Grasbestände auch im Ackerbau spätestens nach 5 Jahren umgebrochen, damit sie nicht als Dauergrünland zählen – auch wenn die Nutzungsdauer länger noch möglich war. Diese Praxis können wir uns nun sparen, da die betreffende Gesetze geändert wurden. Ein Umbruch von Grasbeständen (ab 2021) im Ackerbau auch länger als nach 5 Jahren ist mit einer Anzeige im Sammelantrag in der Regel problemlos möglich (außer ggf. in Schutzgebieten). Aus Sicht des Förderrechts wird das in *§6 GAPKondG*  in Verbindung mit *§9 GAPKondV* geregelt.

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